ELEKTROFAHRZEUGE von bmw. die Zukunft der Mobilität.
Erleben Sie die Zukunft der Mobilität mit BMW. Unsere vollelektrischen Modelle vereinen umweltbewusste Innovation, atemberaubende Dynamik und futuristisches Design. MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz begleitet Sie als Ihr Partner für Elektromobilität auf diesem spannenden Weg – mit individueller Beratung und erstklassigem Service an unseren Standorten in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und Oberhaching. Ihre Fahrt in die Zukunft beginnt hier und jetzt.

Elektromobilität. Alles, was Sie wissen müssen.
Der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug kann zunächst eine Herausforderung sein – sei es aufgrund der höheren Anschaffungskosten im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen oder der Frage nach einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur. In der MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz machen wir den Übergang für Sie so einfach wie möglich. Wir beraten Sie umfassend zu Fördermöglichkeiten, Reichweiten und den vielen Vorteilen eines elektrischen BMW, damit Sie Ihre Elektromobilität ohne Sorgen genießen können.

Energieverbrauch kombiniert: kWh/100km 18 (WLTP);CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km; Elektrische Reichweite kombiniert (WLTP) in km 461; CO₂-Klasse A
Reichweite
Die Reichweite eines Elektrofahrzeugs variiert je nach Fahrstil, Wetter und Strecke. Modelle wie der BMW iX3 bieten bis zu 460 km (WLTP) – ideal für Alltag und Reisen. So genießen Sie maximale Flexibilität und Fahrfreude, egal ob im Stadtverkehr oder auf längeren Strecken.

BMW iX1 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 18,1–17,9 kWh/100km (WLTP) CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP) CO2 Klasse(n): A
Alltagstauglichkeit
BMW Elektrofahrzeuge vereinen höchste Effizienz mit purer Fahrfreude. Mit einem europaweiten Ladenetzwerk und modernster Technologie gestalten Sie Ihren Alltag mühelos und zeitsparend. So sind Sie immer bestens gerüstet – ob auf kurzen Strecken oder langen Fahrten.

Energieverbrauch kombiniert: 15,3 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 478 km (WLTP); Leistung: 150 kW (204 PS);
NACHHALTIGKEIT
Mit einem BMW Elektrofahrzeug fahren Sie nicht nur lokal emissionsfrei, sondern auch nahezu lautlos. Damit leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Reduzierung von Schadstoffen und Lärm, während Sie sich umweltfreundlich und nachhaltig fortbewegen.
VORTEILE DER ELEKTROMOBILITÄT MIT BMW i.
Kosteneffizienz
Elektrofahrzeuge von BMW verursachen im Vergleich zu Verbrennern deutlich geringere Wartungskosten, da sie weniger Verschleißteile haben und auf den regelmäßigen Ölwechsel verzichten können.
Steuervorteile
In Deutschland sind Elektrofahrzeuge bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Unternehmen profitieren zudem von reduzierter Dienstwagenbesteuerung und höheren Abschreibungsmöglichkeiten.
Umweltfreundlichkeit
BMW i Fahrzeuge sind lokal emissionsfrei und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung. Sie können zudem mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, wodurch ihre CO₂-Bilanz weiter optimiert wird.
Fahrdynamik
Mit dem sofort verfügbaren Drehmoment bieten BMW Elektrofahrzeuge eine beeindruckende Beschleunigung und ein nahezu geräuschloses Fahrerlebnis – ein neues Maß an Fahrkomfort und Dynamik.

BMW iX M60: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 24,7–21,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 501–564
THG-QUOTE. DIE PRÄMIE FÜR IHR ELEKTROFAHRZEUG.
Mit Ihrem vollelektrischen BMW fahren Sie nicht nur emissionsfrei, sondern setzen auch ein starkes Zeichen für die Umwelt – und das wird jetzt belohnt! Die THG-Quote macht Ihre CO₂-Einsparungen zu einer echten Prämie. Dank des BMW Charging Services ist der Weg dorthin kinderleicht: Einfach den Fahrzeugschein hochladen und schon sichern Sie sich Ihre jährliche Prämie. Machen Sie Ihr Umweltbewusstsein zum finanziellen Vorteil – starten Sie jetzt und genießen Sie den Mehrwert!
ELEKTRISCHER DIENSTWAGEN MIT STEUERVORTEIL.1
Mit einem vollelektrischen BMW i genießen Sie nicht nur eine umweltfreundliche Mobilität, sondern auch attraktive steuerliche Vorteile, die Elektromobilität noch lohnenswerter machen. Privatpersonen profitieren bis Ende 2030 von einer Befreiung der Kfz-Steuer für reine Elektrofahrzeuge – ein zusätzlicher Anreiz, nachhaltig unterwegs zu sein. Unternehmen profitieren gleich doppelt: durch eine reduzierte Dienstwagenbesteuerung und die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge steuerlich besonders vorteilhaft abzuschreiben.
Mit einem BMW i optimieren Sie nicht nur Ihren Fuhrpark in puncto Umweltfreundlichkeit, sondern sichern sich gleichzeitig finanzielle Vorteile. Weniger Kosten, mehr Innovation – die perfekte Kombination für die Zukunft.

BMW i5 M60 xDrive Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 20,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i4 M50: NEFZ [ ]; WLTP (kombiniert): Stromverbrauch: 22,5-18,0 kWh/100km; CO2-Emissionen: 0 g/km; Reichweite: 416-521 km
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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.