Landschaft mit See und Bergen – MOTORHEIMAT Wagner-Schwarz in Kirchseeon, Traunstein, Altenmarkt, Wasserburg und Oberhaching

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte


Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Diese gelten unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen Hersteller- oder Gebrauchtwagengarantie.


Offizielle EU-Information „Gesetzliche Gewährleistung“: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für in der EU verkaufte Waren, Rechte bei vertragswidrigen Waren und Hinweise zum Vorgehen.

Was bedeutet die gesetzliche Gewährleistung?


Wenn ein Fahrzeug bei der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder ein gesetzlich relevanter Mangel vorliegt, können Sie sich an uns als Ihren Vertragspartner wenden.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neufahrzeugen grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.

Bei Gebrauchtfahrzeugen kann die Gewährleistungsfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung wird Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung gesondert mitgeteilt und ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von freiwilligen Garantien des Herstellers oder zusätzlich abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantien.


Sie haben Fragen?


Unsere Verkaufsberaterinnen und Verkaufsberater informieren Sie gerne über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie über eventuell bestehende Hersteller- oder Gebrauchtwagengarantien.

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